Möhlin: Brandstiftung kann nicht ausgeschlossen werden (Zeugenaufruf)

Möhlin: Brandstiftung kann nicht ausgeschlossen werden (Zeugenaufruf)
Bild: Kantonspolizei Aargau

Am Freitag brannte es in einem Industriegebäude in Möhlin. Der Brand konnte rasch gelöscht werden trotzdem entstand grosser Sachschaden. Brandstiftung kann nicht ausgeschlossen werden. Die Kantonspolizei Aargau sucht Auskunftspersonen.

Am Freitag, 23. Februar 2024, kurz nach 19 Uhr, meldete eine Drittperson gegenüber der Notrufzentrale wonach Rauch in einem Industriegebäude an der Industriestrasse in Möhlin ersichtlich sei. Umgehend wurde die Feuerwehr mit einem Grossaufgebot aufgeboten.

Der Brand konnte rasch gelöscht werden, trotzdem entstand grosser Sachschaden.

Gemäss ersten Kenntnissen kann eine Brandstiftung nicht ausgeschlossen werden. Die Kantonspolizei Aargau hat ihre Ermittlungen aufgenommen. Personen, welche verdächtige Beobachtungen gemacht habe, sind gebeten, sich mit der Kantonspolizei Aargau, Dezentralen Ermittlung Nord in Baden (Tel. 056 200 11 11 oder per E-Mail ermittlungnord.kripo@kapo.ag.ch) in Verbindung zu setzen.